In allen Fragen rund um Administration, Organisation und den Kirchenbeitrag berät Sie in unserem Pfarrbüro Astrid Reischl, im Büro des Brigittaheimes Peter Spielbüchler.
Sie erreichen uns im Pfarrhaus mittwochs von 09.00 bis 11.00 Uhr,
unter T 06136.82 09 29 per email über unser Kontaktformular oder
im Büro des Brigittaheimes montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr,
unter T 06136.81 10 11.
Kirchenbeitrag 2021
Brief von Bischof Chalupka
Sehr geehrtes Gemeindemitglied!
Ein Jahr der Krise liegt hinter uns, das für viele große Veränderungen und
Einschnitte bedeutet hat. Davon waren auch die Kirchen und Pfarrgemeinden
betroffen. Gottesdienste und das soziale Leben in den Pfarrgemeinden
konnten nur unter Einschränkungen gefeiert und begangen werden.
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger waren in besonderer Weise gefordert und
bemüht, den Kontakt zu verstärken und Hilfe anzubieten, wo immer es möglich
und nötig war. Noch ist das Ende der Pandemie nicht abzusehen.
Deshalb meine Bitte und Einladung an Sie. Falls Sie in finanziellen Schwierigkeiten
sind, vielleicht von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen, nehmen Sie bitte mit
uns Kontakt auf. Es ist uns ein Anliegen niemand über Gebühr zu belasten.
Wir werden gemeinsam eine Lösung finden, denn in unserer Gemeinschaft
beruht Unterstützung auf Wechselseitigkeit.
Wenn Sie von dieser Krise finanziell nicht betroffen sind, bitten wir Sie hingegen
umso mehr um Ihre Solidarität. Mit ihrem Kirchenbeitrag helfen Sie uns, selbst
Hilfe zu geben. Denn gerade Ihre Pfarrgemeinde, die Seelsorgerinnen, Seelsorger
und Ehrenamtlichen sind in diesen schwierigen Zeiten besonders gefordert und
freuen sich über jede Unterstützung.
Die Evangelische Kirche ist auch Dienstgeberin. Unsere Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in evangelischen Schulen, Kindergärten, Pfarrgemeinden
und Einrichtungen sorgen für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Seniorinnen
und Senioren. Es war und ist uns wichtig diese Arbeitsplätze zu erhalten, um
gerade in diesen Zeiten dort zu helfen, zu begleiten und zu betreuen,
wo es notwendig ist.
Ihr Kirchenbeitrag finanziert nicht zuletzt unsere Pfarrerinnen und Pfarrer, damit
Sie ein offenes Ohr finden, wann immer Sie es brauchen. Damit Taufen mit Ihnen gestaltet, Trauungen mit Ihnen gefeiert und Sie bei Beerdigungen begleitet werden.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihren Beitrag. Er ist ein Zeichen des
Zusammenhalts in schwierigen Zeiten und er ist für uns ein Auftrag aus
der Hoffnung zu leben, die uns durch die Liebe Gottes geschenkt ist und
die unsere Gemeinschaft trägt.
Bleiben Sie behütet Ihr Bischof
Michael Chalupka
Änderung beim Kirchenbeitrag 2017
Die Evangelische Kirche in Österreich - wie auch die katholische Kirche und die israelitische Kultusgemeinde - wurde im Rahmen der Steuerreform (§ 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz gesetzlich dazu verpflichtet, die ab 01.01.2017 bezahlten Kirchenbeiträge bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Beiträge nur mehr auf Grundlage einer solchen Datenübermittlung im Bescheid berücksichtigt werden; dies erfolgt automatisch, eine Geltendmachung in der Steuererklärung ist nicht mehr erforderlich.
Auszug aus dem Begleitbrief zur KB-Vorschreibung 2017
Durch diese gesetzliche Vorgabe ergeben sich auch Änderungen für unsere Gemeindeglieder,
für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung (Kontakt sh. oben).
Alle weiteren Informationen dazu können Sie bitte hier erfahren.